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   VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84   

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https://dejure.org/1984,2838
VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84 (https://dejure.org/1984,2838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.10.1984 - 2 TE 2437/84 (https://dejure.org/1984,2838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 1984 - 2 TE 2437/84 (https://dejure.org/1984,2838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; VwGO § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1105
  • NVwZ 1985, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84
    Es kommt entscheidend auf die zeitliche Nähe zum anhängigen Verfahren, die fortbestehende Aktualität und auch das Engagement an, mit dem der Richter seine politische Überzeugung geäußert hat; insbesondere ist auch bedeutend, wenn sich der innere Zusammenhang der politischen Überzeugung mit der zu erwartenden rechtlichen Auffassung aufdrängt (BVerfGE 35, 246 [253, 254]).
  • BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82

    Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG

    Auszug aus VGH Hessen, 18.10.1984 - 2 TE 2437/84
    »Dieser Schutz greift jedoch dann nicht mehr, wenn der Richter die aus seiner besonderen Stellung folgende, durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotenen Pflicht zur Zurückhaltung, wie sie in § 39 DRiG ihren Ausdruck findet, überschreitet (BVerfG, NJW 1983, 2691 ).
  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Allerdings sei das Gericht aus fürsorglichen Gründen nicht gehindert, die Anwesenheit des Verteidigers zu gestatten (vgl. LR-Wendisch, a.a.O., § 454 Rdn. 16); teilweise wird sie als "nobile officium" verstanden (vgl. KK-Chlosta, a. a .O.; Treptow NJW 1985, 1105 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 291 ; StV 1989, 355 ).
  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens;

    Etwas Anderes kann etwa dann gelten, wenn der Richter - anders als hier - in der Öffentlichkeit seine Meinung zu einer politischen oder gesellschaftlichen Frage äußert, die in engem Zusammenhang zu dem anhängigen Verfahren steht und aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise als irreversibel erscheint (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung Kimmel, in: BeckOK VwGO, 53. Edition, Stand: 01.04.2020, § 54 unter Verweis auf Hessischer VGH, Beschl. v. 18.10.1984 - 2 TE 2437/84 -, NJW 1985, 1105).
  • VG München, 07.10.2008 - M 11 K 07.2972

    Stahlgerüst an Grundstücksgrenze; Carport, Pergola; Abdeckung, Dach;

    Die Ablehnung ist jedoch kein Mittel, unliebsame Richter "abzuschießen" (Hess.OVG, NJW 1985, 1105).
  • AG Bad Homburg, 01.02.2005 - 2 C 1415/04

    Anforderungen an die Gewährleistung im Reisevertragsrecht; Voraussetzungen des

    Bei der Auslegung des Umfangs der sich hieraus ergebenden Hauptpflicht des Reiseveranstalters ist zu berücksichtigen, dass die Leistungszusage des Veranstalters die Überwindung aller durchweg in Betracht zu ziehenden Reisehindernisse umfasst, die die Reise vereiteln oder beeinträchtigen könnten (vgl. BGH NJW 1985, 1105).
  • VG Ansbach, 02.03.2009 - AN 14 K 08.00376

    Befangenheitsgesuch wegen eines gerichtlichen Anhörungsschreibens zu der

    Die Ablehnung ist kein Mittel, unliebsame Richter "abzuschieben" (VGH Kassel vom 18.10.1984 NJW 1985, 1105).
  • OLG Köln, 12.06.2008 - 5 W 13/08
    Geht es dabei um die öffentliche Kundgabe von Rechtsansichten, Wertungen oder gar um die Bewertung von Verhaltensweisen einer Partei, kommt es auf den inneren Zusammenhang zwischen der Äußerung und dem Verfahrensgegenstand an (vgl. VGH Kassel NJW 1985, 1105).
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